Der Gemeindeverband „Železnice Kostelec – Slavonice" (Eisenbahn Kostelec – Slavonice – kurz „Verband") wurde durch die Gründer – die Gemeinden der Bezirke Iglau und Neuhaus anläßlich der Mitgliederversammlung gem. § 20a gegründet (auch gem. Gesetz Nr. 128/2000 Sb., über Gemeinden (Gemeindegründung) in aktueller Fassung). Die rechtliche Befähigung, Registrierung, Auflösung und Beendigung unterliegt den Paragraphen § 20f) bis 20j) des Gesetzes Nr. 40/1964 Sb., ABGB, in aktueller Fassung (kurz ABGB) sowie weiterer Bedingungen des Gesetzes Nr. 128/2000 Sb., über Gemeiden (Gründung von Gemeinden), in aktueller Fassung (kurz Gemeindegesetz) und des Gesetzes Nr. 250/2000 Sb., über Budgetrichtlinie von Gemeindebudgets, in aktueller Fassung (kurz Budgetgesetz).
Der Verband wurde durch die Gemeinden am 4.5. 1998 mittels Unterschrift des Gründungsvertrages gegründet.
Name des Verbandes: | Svazek obcí „Železnice Kostelec – Slavonice" (dále jen svazek) |
Sitz des Verbandes: | Telč |
Adresse | nám. Zachariáše z Hradce 10, 588 56 Telč |
ID: | 45 65 89 01 |
Steuernummer: | Der Verband ist kein Steuerzahler |
Hauptsächliche Tätigkeiten des Verbandes:
- Miete der Trasse 203 Kostelec u Jihlavy – Slavonice inkl. Triebwagen und weitere Teile gem. Gesetz Nr. 9/1993 Sb. Und deren weitere Privatisierung inkl. Verwaltung, Erhaltung und Betrieb im Rahmen von Personen- und Güterbeförderung sowie weitere Tätigkeiten für die Bedienung des Bedarfs von privaten und juristischen Personen
- Koordination von Fahrplänen des Personenverkehrs der ČD, a.s., bzw. mit privaten Lokalbahnen
- Schutz der Umwelt
- Einführung, Erweiterung und Perfektionierung von Dienstleistungen im Fremdenverkehr
- Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Eigentum der Gemeinden und des Verbandes im Bereich des Betriebes von Eisenbahnverkehr und der damti verbundenen Dienstleistungen im Fremdenverkehr
- Festlegung der Höhe des Fahrpreises und von Gebühren für eine bestimmte Zeit im Namen der Gemeinden nach Einigung mit dem vertraglichen Betreiber
- Bewerbung der Eisenbahn und der Gemeinden des Verbandes
Organe des Verbandes:
- Hauptversammlung (VH)
der höchste Organ des Verbandes, entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes gem. Statuten und besteht aus delegierten Vertretern von Mitgliedern; Sitzungen gewöhnlich 2x pro Jahr - Vorstand
Statutarorgan des Verbandes, gewählt von der VH, leitet die Tätigkeiten des Verbandes zwischen den Sitzungen der VH und arbeitet in deren Namen, besteht aus 5 Mitgliedern, die aus den Reihen der VH gewählt werden, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern - Kontrollausschuss
Kontroll- und Revisionsorgan des Verbandes, beobachtet die Vollstreckung des Vorstands und die Tätigkeiten des Verbandes. Wird von der VH gewählt und besteht aus 3 Mitgliedern, diese wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter